„ELTRA GmbH verpflichtet sich, Mineralien nur aus Quellen zu beziehen, die keine bewaffneten Konflikte, Menschenrechtsverletzungen oder illegale Aktivitäten in Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) unterstützen. Diese Verpflichtung gilt für unsere gesamte globale Lieferkette."
— Geschäftsführung, ELTRA GmbH
Unser OECD-5-Stufen-Ansatz
Die Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates verpflichtet Unionsimporteure von Zinn (Sn), Tantal (Ta), Wolfram (W) und Gold (Au) sowie deren Erzen – zusammenfassend als 3TG bezeichnet – zur Wahrnehmung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2021 und orientiert sich am OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.
Als Hersteller von Elementaranalysatoren vertreibt ELTRA GmbH wolframhaltige Zuschlagstoffe, die im Rahmen von Verbrennungsanalysen als Verbrauchsmaterial eingesetzt werden. In dieser Eigenschaft ist ELTRA GmbH als Unionsimporteur im Sinne von Art. 2 VO (EU) 2017/821 eingestuft und unterliegt den entsprechenden Offenlegungs- und Sorgfaltspflichten.
Zinn
Tin
Tantal
Tantalum
Wolfram
Tungsten
Wolfram
Tungsten
Rechtlicher Rahmen
ELTRA GmbH richtet seinen Sorgfaltspflichts-Prozess strikt am OECD-Leitfaden für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten aus. Dieser umfasst folgende fünf Stufen:
1. Managementsysteme einrichten
Wir haben eine verbindliche Richtlinie für die verantwortungsvolle Beschaffung von Konfliktmineralien verabschiedet, einen Compliance Manager benannt und ein internes Kontrollsystem zur Lieferkettentransparenz etabliert. Alle relevanten Lieferanten werden registriert und regelmäßig bewertet.
2. Risiken in der Lieferkette identifizieren und bewerten
Wir erheben bei unseren direkten Lieferanten mittels standardisierter Erklärungen und CMRT-Fragebögen (Conflict Minerals Reporting Template des RMI) Informationen über die Herkunft der eingesetzten 3TG-Mineralien. Identifizierte Risiken werden anhand eines dokumentierten Protokolls klassifiziert.
3. Auf identifizierte Risiken reagieren
Bei festgestellten Risiken leitet ELTRA unverzüglich Maßnahmen ein: Lieferantengespräche, befristete Aussetzung von Bezugsbeziehungen oder – bei Hochrisikolieferanten – strukturierte Engagement-Prozesse. Unser Ziel ist stets Risikominimierung, nicht pauschaler Rückzug aus Risikoregionen.
4. Unabhängige Prüfungen in der Lieferkette veranlassen
Wir priorisieren den Bezug von Schmelzern und Raffinerien, die durch anerkannte Programme zertifiziert sind: RMAP (Responsible Minerals Assurance Process) für Sn, Ta und W sowie LBMA Responsible Gold Guidance für Au. Die Zertifizierungsstatus unserer Schmelzer werden regelmäßig überprüft.
5. Ergebnisse offenlegen
ELTRA veröffentlicht jährlich einen Offenlegungsbericht gemäß Art. 7 VO (EU) 2017/821, der unsere Sorgfaltspflichtmaßnahmen, Risikoergebnisse und ergriffene Maßnahmen transparent darlegt.
Unsere Verpflichtungen
ELTRA GmbH verpflichtet sich, keine Mineralien zu beziehen, die das Risiko bergen, zu den in Anhang II der OECD-Leitlinien aufgeführten schwerwiegenden Schäden beizutragen. Konkret gilt:
✗ Wir leisten keinen Beitrag zur Finanzierung von bewaffneten Konflikten und beachten einschlägige Sanktionsresolutionen der Vereinten Nationen sowie deren nationale Umsetzungsgesetze.
✗ Wir tolerieren unter keinen Umständen Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Zwangs- oder Kinderarbeit, Sklaverei sowie andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen – auch nicht mittelbar durch unsere Lieferkette.
✗ Wir unterstützen weder direkt noch indirekt nichtstaatliche bewaffnete Gruppen durch Abbau, Transport, Handel oder Ausfuhr von Mineralien aus CAHRAs.
✗ Wir unterstützen keine öffentlichen oder privaten Sicherheitskräfte, die Abbaustandorte, Transportwege oder Akteure in der Lieferkette illegal kontrollieren oder Abgaben unrechtmäßig erheben.
✗ Wir zahlen oder akzeptieren keine Bestechungsgelder und stellen keine falschen Angaben zur Herkunft von Mineralien dar.
✗Wir tragen aktiv zur Bekämpfung von Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Mineralienhandel aus CAHRAs bei.
Offenlegung gemäß Art. 7 VO (EU) 2017/821
Gemäß Art. 7 der Verordnung legen wir nachfolgend die wesentlichen Informationen zu unserer Sorgfaltspflichterfüllung offen.
| Offenlegungspflicht (Art. 7) | ELTRA GmbH – Angaben | Status |
|---|---|---|
| Unionsimporteur-Status | ELTRA GmbH, Retsch-Allee 1–1.5, 42781 Haan, ist Unionsimporteur von wolframhaltigen Materialien. | ✓ Erfüllt |
| Eingesetzte Sorgfaltspflichtstandards | OECD-Leitfaden für Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien (3. Auflage); Richtlinie RL-CM-001 (intern). | ✓ Erfüllt |
| Identifizierte Schmelzer / Raffinerien | Liste der relevanten Schmelzer und Raffinerien sowie deren RMAP/LBMA-Zertifizierungsstatus sind im Offenlegungsbericht dokumentiert. | ✓ Erfüllt |
| Festgestellte Risiken und ergriffene Maßnahmen | Risikobewertungsergebnisse und eingeleitete Maßnahmen sind im jährlichen Offenlegungsbericht vollständig dokumentiert. | ✓ Erfüllt |
| Hinweise auf mögliche Schäden | Im Berichtszeitraum wurden keine bestätigten CAHRA-Verbindungen in der direkten Lieferkette festgestellt. Für Hinweise steht compliance@eltra.com zur Verfügung. | ✓ Erfüllt |
Anforderungen an unsere Lieferanten
Als Teil unserer Lieferkette bitten wir Sie, unsere Sorgfaltspflichtmaßnahmen aktiv zu unterstützen. Wir fordern von direkten Lieferanten relevanter 3TG-haltiger Materialien: eine jährliche ausgefüllte Lieferantenerklärung, ein jährlich ausgefülltes CMRT-Formular, die Weitergabe dieser Anforderungen an Ihre eigenen Vorlieferanten sowie unverzügliche Meldung von Veränderungen in Ihrer Lieferkette, die CAHRA-Risiken begründen könnten.
Kontakt & Hinweisgeber
Ihr Ansprechpartner für Konfliktmineralien-Compliance
Michael Backhaus
Compliance Manager, ELTRA GmbH
E-Mail: compliance@eltra.com
Adresse: ELTRA GmbH, Retsch-Allee 1–1.5, 42781 Haan,
Deutschland
Sollten Sie Bedenken wegen rechtswidrigen oder unangemessenen Verhaltens in unserer Lieferkette haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Alle Hinweise werden diskret behandelt.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der Offenlegung gemäß Art. 7 VO (EU) 2017/821 und stellt weder einen Vertrag dar noch begründet sie vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten. Nichts auf dieser Seite darf in einer Weise ausgelegt werden, die gegen geltendes Recht verstößt. Diese Angaben werden mindestens jährlich aktualisiert. Stand: April 2025.